Schulordnung der OBS Berne

Die Schulordnung der Oberschule Berne/Lemwerder (23.05.2023)


1) Vorwort:

An unserer Schule bilden Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und alle Mitarbeitenden eine Gemeinschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, junge Menschen zu verantwortungsbewussten und selbstständig handelnden Bürgerinnen und Bürger unserer demokratischen Gesellschaft zu befähigen. Gegenseitige Unterstützung, Sicherheit, Respekt und Toleranz sind dafür die wichtigsten Voraussetzungen.

 

2) Schulweg und Schulzeiten

Die Schülerinnen und Schüler kommen angemessen gekleidet zur Schule. (Näheres regelt der Anhang/das Regelwerk zur Schulordnung). (Nachtrag am 12.09.2023)
5 bis 15 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn finden sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände ein. Pünktliches Erscheinen ist für alle eine Selbstverständlichkeit.
Mit dem Gong begeben sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu ihrem Klassenraum oder Fachraum.
Im Schulgebäude wird langsam und rücksichtsvoll gegangen.
Fahrräder und weitere Fahrzeuge werden nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Sie werden erst nach Schulschluss dort wieder abgeholt.

Die Erziehungsberechtigten sind für die Verkehrssicherheit verantwortlich.

Die Schultoiletten sind keine Aufenthaltsräume und werden sauber gehalten.
Für den Sportunterricht sammelt sich die gesamte Klasse zum Ende der Pause am vereinbarten Treffpunkt und geht gemeinsam zur Sporthalle.
Nach dem Unterrichtsschluss begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf direktem Wege nach Hause.
Das Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis ist während der Schulzeit nicht gestattet.
Eine Ausnahme gilt in der Mittagspause für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10, die eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten zum Verlassen des Schulgeländes besitzen und auf Nachfrage vorweisen können.
 

3) Unterricht, Pausen und Aufsicht

Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht und verlässt als letzte den Unterrichtsraum.
Die Unterrichtsmaterialien für das Fach liegen zu Beginn des Unterrichts auf dem Tisch. Für den Unterricht in den Fachräumen werden die Materialien in die Pause mitgenommen.
Hausaufgaben werden termingerecht angefertigt.
Zum Sportunterricht werden Sportkleidung und Waschzeug mitgebracht.
Die Klassenräume und Fachräume werden aufgeräumt verlassen, die Tafel ist gereinigt, die Stühle werden nach Unterrichtsschluss hochgestellt und die Fenster werden geschlossen.
Mit Energie, in Form von Strom und Wasser, wird verantwortungsvoll umgegangen. Beim Verlassen des Raumes werden das Licht und elektronische Geräte ausgeschaltet.
Alle sind im Schulbereich für die Sauberkeit und Ordnung mitverantwortlich.
Der Pausenbereich wird sauber hinterlassen: Dazu zählt der Schulhof, der Spielplatz, der Innenhof und beide Pausenhallen.
Die kleine Pausenhalle (Mensaflur) darf von den Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen genutzt werden.
In den Pausenhallen und auf dem Pausenhof/Spielplatz führen Lehrkräfte Aufsicht. Sie sind bei Problemen oder Fragen zuständig.
Fundsachen werden umgehend bei den aufsichtsführenden Lehrkräften abgegeben.
Unbefugte dürfen sich nicht während der Schulzeit ohne vorherige Anmeldung auf dem Schulgelände aufhalten.
 

4) Schulbesuch, Abmeldung und Beurlaubungen

Bei Fernbleiben vom Unterricht muss erst eine telefonische Abmeldung in der Schule und dann eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Diese muss spätestens am 3. Tag nach der Genesung bei der Klassenleitung vorliegen.
Von der Teilnahme am Sportunterricht können Schülerinnen und Schüler durch ein ärztliches Attest befreit werden. Die Sportlehrkraft entscheidet über die Pflicht zur Anwesenheit.
Bei unvorhergesehenen Dingen im Laufe des Schultages / während der Unterrichtszeit erfolgt die persönliche Abmeldung bei der Lehrkraft der folgenden Stunde oder der Klassenleitung. Die Erziehungsberechtigten werden über die Abmeldung informiert.
Über alle anderen Beurlaubungsgesuche, z. B. anlässlich religiöser Feste oder Ähnlichem, entscheidet die Schulleitung.
 

5) Mensa und Ganztagsbetrieb

In der Mensa wird auf andere Rücksicht genommen. Unterhaltungen finden leise statt.
Nach dem Essen wird der Platz sauber hinterlassen. Das Geschirr wird zurückgegeben.
Die Kursangebote der Ganztagsbetreuung gehören zum Schulalltag und müssen, einmal angemeldet, bis zum Halbjahresende regelmäßig besucht werden.
Die Schülerinnen und Schüler bleiben grundsätzlich bis zum Ende der Betreuungszeit auf dem Schulgelände. Eine Befreiung von der Ganztagsbetreuung ist nur mit vorheriger schriftlicherEntschuldigung durch die Erziehungsberechtigten möglich.
 

6) Gewalt, Sicherheit und Prävention

Schulgebäude, Schulmöbel, Schulbücher und andere Lehrmittel werden pfleglich behandelt.
Beschädigungen, Unfälle und Diebstähle werden umgehend im Sekretariat oder bei aufsichtsführenden Lehrkräften gemeldet.
Im Schulgebäude sind Ballspiele und auf dem Schulgelände das Werfen von Schneebällen verboten.
Rauchen, Alkoholika, Rauschmittel und Energydrinks in Verbindung mit den Inhaltsstoffen Taurin, Koffein und Guarana sind für alle Personen im gesamten Schulbereich und bei Schulveranstaltungen verboten.
Jegliche Art von Waffen sind im Sinne des Waffenerlasses verboten.
Eine Auseinandersetzung mit anderen Überzeugungen findet ernsthaft und gewaltfrei statt.
Jegliche Form von Diskriminierung sowie körperlicher oder seelischer Gewalt wird nicht geduldet. Hier heißt es Zivilcourage zeigen: hinsehen, nicht wegsehen.
Bei Mobbing und jeglicher Form von Gewalt werden Lehrkräfte oder Sozialarbeiter*in /Schulsozialpädagogen*innen darüber informiert.
 

7) Mediennutzung

Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sind im gesamten Schulbereich und bei Schulveranstaltungenverboten. Ebenso die Weitergabe dieser Aufnahmen hat ggf. strafrechtliche und schulrechtliche Konsequenzen.
Morgens vor dem Unterrichtsbeginn und in der Mittagspause darf das Handy im gesamten Schulbereich geräuschlos genutzt werden. Musik darf nur mit Kopfhörern gehört werden.
Die Handys bleiben während des Schultages ausgeschaltet in der Schultasche. Über die Verwendung im Unterricht entscheidet die Lehrkraft.
 

8) Versicherungsschutz und Wertgegenstände

Die Schulversicherung bietet einen Versicherungsschutz auf dem direkten Schulweg, nicht aber beim Verlassen des Schulweges.
Die Fahrzeuge, Fahrräder etc. müssen aus Gründen des Versicherungsschutzes abgeschlossen werden.
Ist die für den Schaden verantwortliche Person nicht zu ermitteln, haftet die Schulversicherung nur für Garderobe (Kleidungsstücke, Fahrradhelme, Schultaschen und Schulmaterialien). Dies gilt nur während der offiziellen Schulzeit.
Für elektronische Geräte, insbesondere Handys, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn diese auf Anweisung einer Lehrkraft im Unterricht genutzt werden.
 

9) Konsequenzen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen diese Schulordnung hat die Schülerin oder der Schüler die Konsequenzen fürihr/sein Fehlverhalten zu tragen.

Nach Ermessen der jeweiligen Lehrkraft erfolgt eine Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten.
Bei Wiederholung des Fehlverhaltens entscheidet die Lehrkraft über geeignete, in der Schule geltende Erziehungsmaßnahmen.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen wird wegen des Fehlverhaltens eine Klassenkonferenz einberufen. Diese entscheidet über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.

 

Die Kenntnisnahme dieser Regeln wird per Unterschrift der Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten „vertraglich“ bestätigt.

 

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Ort, Datum                             Schülerin / Schüler​​Erziehungsberechtigte/r

 

Gesamtkonferenz der Oberschule Berne / Lemwerder, 06.06.23/ Nachtrag am 12.09.23 (Zeile11-12).

Schulvorstand der Oberschule Berne / Lemwerder, 06.06.2023